Karlsruhe - Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.