Karlsruhe/Essen - Wer seinen Fitnessstudiovertrag online kündigen will, soll möglichst ohne Umwege ans Ziel kommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Seite, auf die Kundinnen und Kunden zur Bestätigung einer Kündigung geleitet werden, keine Informationen zu Alternativen wie einer Pause des Vertrags enthalten darf.