Karlsruhe - Nach einem Datendiebstahl bei Facebook können viele Betroffene auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dafür ausreichen könnte. Dieser müsse nachgewiesen werden, jedoch nicht etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, sagte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, in Karlsruhe. Sein Urteil will der BGH aber erst später sprechen. Es ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten.