Wie reagieren die Verbraucherschützer?
Die freuen sich über den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen. "Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.
Welche Rolle spielt das Urteil über den konkreten Fall hinaus?
Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zur Wirksamkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln in Streaming- beziehungsweise Dauerschuldverhältnissen habe Signalwirkung über den Amazon-Fall hinaus, erklärte Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein (VSV). Dieser hat auch Verfahren wegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow gestartet.
Dass der BGH die Linie des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigt hat, stärkt die Erfolgsaussichten der Rückforderungsansprüche. Allerdings muss man sich die konkreten Klauseln im Einzelfall genau anschauen.