Karlsruhe - Für eine Familie aus Brandenburg gibt es im Kampf um ihr Zuhause Grund zur Hoffnung: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg muss noch einmal neu über den emotionalen Rechtsstreit um ein Einfamilienhaus und Grundstück in Rangsdorf verhandeln und entscheiden. Ein vorangegangenes Urteil, nachdem die Familie wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung unter anderem ihr Haus abreißen sollte, hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf. (Az. V ZR 153/23)