Künstler und Influencer sind kreative Menschen. Meistens jedenfalls. Das liegt in der Natur der Sache und bezieht sich nicht nur auf die eigene Tätigkeit. Auch wenn es darum geht, vermeintliche oder tatsächliche Rechte einzuklagen, ist manch einer aus dieser Branche überaus findig. Nun hat das höchste deutsche Zivilgericht in einem Teilbereich Klarheit geschaffen. In Zeiten von Instagram und Co. ist das Ganze schon lange ein internationales Problem.