Die zuständigen Abteilungen beim BKA und bei der Bundesanwaltschaft seien auch nach der Aufstockung "nicht ausreichend ausgestattet", sagt Andreas Schüller, der beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin mit Folterüberlebenden aus Syrien zu tun hat. Trotzdem habe er den Eindruck, "dass den Hinweisen ernsthaft nachgegangen wird". Das ECCHR steht bundesweit mit Dutzenden Zeugen in Kontakt, die zu Folter und Kriegsverbrechen in den Gefängnissen der syrischen Staatsmacht Aussagen gemacht haben. "In kaum einem anderen Land der Welt verfolgt die Justiz Straftaten nach dem Völkerstrafrecht so intensiv wie in Deutschland", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.
Die FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg mahnt: "Kriegsverbrecher dürfen in Deutschland keinen Schutz bekommen. Das sind wir auch den Opfern schuldig." Sie habe Zweifel, ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt habe. Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, sind unter den Beschuldigten zwölf Deutsche. Weitere Beschuldigte kamen unter anderen aus Syrien, Afghanistan, Gambia und dem Irak.