Coburg - Am Wahlsonntag gilt bei der Stimmabgabe in der Kabine Maskenpflicht. Das teilte die Stadt Coburg mit Verweis auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf NP-Anfrage mit. Diese Pflicht gilt auch unmittelbar vor dem Wahllokal, etwa wenn sich Warteschlangen bilden. Eine Pflicht zur Gesichtsmaske gilt demnach auch für die Wahlhelfer. Sie sind sind aber am konkreten Platz des Wahlvorstandes und bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern von der Maskenpflicht ausgenommen. Für den Platz des Wahlvorstandes stehen Spuckschutzwände zur Verfügung, hinter denen sich die Wahlhelfer aufhalten. Die 3-G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet, gilt für die Wahlkabine nicht.