Hof/Coburg/Bayreuth - Mitglieder von Vereinen dürfen derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht zu ihren turnusgemäßen Jahreshauptversammlungen zusammenkommen. Anderes gilt hingegen für Nominierungsversammlungen für die Bundestagswahl. Diese sind den Ortsverbänden der Parteien ausdrücklich als Präsenzveranstaltung erlaubt – trotz Corona. Sie dürfen ohne Zeitbegrenzung und mit bis zu 100 Personen stattfinden – vorausgesetzt, die Abstands- und Hygieneregeln können eingehalten werden. Als die Stadt Hof vor einigen Tagen auf diese bayernweit gültige Regelung hinwies, kam in den sozialen Netzwerken in Hunderten von Kommentaren Unmut auf: „Aufstellungsveranstaltungen dürfen mit bis zu 100 Personen stattfinden, aber die Schulbusse dürfen aufgrund der Virus-Mutation nicht fahren!“, „Verarsche“, „Sagt das mal den Kids“. Auch Leser unserer Zeitung klagten, es werde im Hinblick auf Vereinen und Parteien mit zweierlei Maß gemessen. Das sei ungerecht, so der Vorwurf.