Karlsruhe - Von Yoga über Meditation bis zu der indischen Heilkunst Ayurveda – bundesweit bietet ein gemeinnütziger Verein aus Nordrhein-Westfalen hierzu Kurse, Ausbildungen und Seminare an. Mitglieder des Yoga Vidya e.V. leisten als sogenannte Sevaka spirituelle Dienste. Dass sie dafür teils Anspruch auf Mindestlohn statt nur Taschengeld haben, entschied das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr in zwei Fällen. Der Verein legte dagegen Verfassungsbeschwerden am Bundesverfassungsgericht ein – und scheiterte.