Gericht beanstandete schon 2016 Teile des Gesetzes
Es ist nicht das erste Mal, das sich das Bundesverfassungsgericht mit dem BKA-Gesetz beschäftigt. Das Gericht hatte schon 2016 zu den umfangreichen Befugnissen der Sicherheitsbehörde geurteilt - und sie teils für verfassungswidrig erklärt. Der Senat würdigte damals zwar die Bedeutung des Anti-Terror-Kampfs für Demokratie und Grundrechte, bewertete aber die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse in verschiedener Hinsicht als ungenügend. Vor allem sei der Kernbereich privater Lebensgestaltung zum Teil nicht ausreichend geschützt.
Das BKA-Gesetz musste deshalb nachgebessert werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft. Es gehe nun um eine "noch nicht ausgeleuchtete Lücke im Verfassungsrecht", so die GFF. Dem noch ausstehenden Urteil sehe der Verein "mit Blick auf die Verhandlung und die kritischen Nachfragen des Gerichts" optimistisch entgegen.