Cannabis Grenze: Was gibt es zu beachten?
Nachbarn können Züchter, von denen sie sich über die Maße gestört fühlen, anzeigen. Im Gesetz heißt es dazu, es „dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft verursacht werden“. Dazu gehört beispielsweise Geruchsbelästigung. Auch zum Anbau von Cannabis im Kleingarten gibt es rechtliche Unklarheiten.
Zudem müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit Kinder und Jugendliche nicht einfach an das angebaute Marihuana gelangen. Konkret heißt es dazu: „Es sind geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das zum Zwecke des Eigenkonsums angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden.“