Die Wartezeit nutzen
„Halten Sie beim Warten Augen und Ohren offen und bereiten Sie sich vor. Alles, was die Kontrolleure einzeln sehen möchten kann man schon mal rauskramen“, sagt Daniel Seifried. Neben dem Plastiktütchen mit den Flüssigkeiten müssen auch elektronische Geräte extra vorgezeigt werden. Dazu gehören nicht nur Smartphones, Laptops, iPads oder E-Reader sondern auch Powerbanks, Bluetooth-Boxen, Glätteisen oder Haartrockner. Manchmal wird man gebeten, elektrische Geräte anzuschalten und so die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Daher auf einen geladenen Akku achten. Die Hosentaschen müssen wirklich komplett leer sein. „Viele denken, die Scanner reagieren nur auf metallische Gegenstände. Aber das stimmt nicht. Auch ein zerknülltes Papiertaschentuch in der Hosentasche gehören nicht zum Körper und werden im Bodyscanner erkannt. Also raus damit“, sagt Seifried.
Terror-Alarm wegen eingecremter Hände
Stichprobenartig werden einzelne Fluggäste zur Nachkontrolle auf Sprengstoffspuren gebeten. Mit einem Teststreifen wischen die Luftsicherheitsassistenten über die Kleidung und das Handgepäck. Dann kommt der Streifen in ein Analysegerät. Nach zehn Sekunden gibt es ein Ergebnis. Eingecremte Hände können übrigens Terror-Alarm auslösen: das Feuchthaltemittel Glycerin in Kosmetikprodukten ist chemisch verwandt mit dem Sprengstoff Nitroglyzerin.
Keine dummen Scherze
An der Sicherheitskontrolle sollte man sich Witze über Bomben oder Handgranaten oder Fragen wie „Haben Sie meine Waffe nicht gefunden?“ tunlichst verkneifen. Die Mitarbeiter verstehen da keinen Spaß. „Es gibt klare Regeln: Wir dürfen nicht so tun, als hätten wir das nicht gehört“, sagt Seifried.
Handgepäck-Regeln: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Verboten
Stumpfe, spitze und scharfe Gegenstände, Sportgeräte wie Golfschläger, Skistöcke, Baseballschläger sowie Waffen – auch Nachbildungen wie Spielzeugpistolen – sind im Handgepäck gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Erlaubt
Flüssigkeiten und Cremes darf man nur in kleinen Fläschchen, Tuben und Tiegeln mit einer Größe bis zu 100 Millilitern mit an Bord nehmen. Die Gesamtmenge darf einen Liter nicht überschreiten, und die Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, verschließbaren Beutel aufbewahrt werden. Pro Person ist nur ein Beutel gestattet.
Kurioses
Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main wurden im vergangenen Jahr 150 000 verbotene Gegenstände konfisziert, darunter Kettensägen, Handgranatenattrappen oder Messer. Zu den kuriosesten Dingen, die am Münchner Airport beschlagnahmt wurden, zählen Motorsensen, Bunsenbrenner und E-Roller. Am Stuttgarter Flughafen wurden Passagieren schon Fritteusen, Mikrowellen und ebenfalls Kettensägen abgenommen, die sie im Handgepäck hatten.