Christoph Metzelder verurteilt Warum das Strafmaß Fragen aufwirft

Christian Gottschalk

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine angemessene Strafe, kommentiert unser Gerichtsreporter Christian Gottschalk.

 
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Der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder (Mitte) mit seinen Anwälten im Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: dpa/Federico Gambarini