Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes, beobachtet die Händler schon länger. "Rechtlich haben wir bei denen nichts zu beanstanden", sagt er. Der Verkauf von Presseerzeugnissen auf der Straße sei grundsätzlich gestattet, dafür bedarf es auch keiner Reisegewerbekarte - solange sich die Verkäufer nicht an einem bestimmten Ort niederlassen. "Darauf achtet der Ordnungsdienst", erklärt Holland. Für einen festen Stand brauche es eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Auch der Polizei sind die Verkäufer bekannt. Aus Sicht der Ordnungshüter ist das Verhalten der Verkäufer ebenfalls nicht strafbar. "Das Coburger Stadtrecht erlaubt das Betteln grundsätzlich", betont Polizeisprecher Stefan Probst. Solange die Streetworker-Händler niemanden bedrängen, sei ihr Verhalten strafrechtlich nicht relevant.