Coburg Angeklagte kommen mit Bewährung davon

Mathias Mathes

Im Prozess gegen zwei Bauarbeiter werden milde Strafen verhängt. Auch deshalb, weil das Opfer nicht zu finden war.

 
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Coburg/ Lichtenfels - Der wichtigste Zeuge war einfach nicht herzubekommen. Das führte schließlich zu einem schnellen Ende des Verfahrens gegen zwei rumänische Bauarbeiter, die sich am Landgericht Coburg wegen versuchten Totschlags verantworten mussten.

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Die Rumänen waren im Frühjahr auf einer Großbaustelle in Lichtenfels tätig. Wie beide Angeklagten erklärten, sei es mit einem ebenfalls aus Rumänien stammenden Kollegen immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Der Kollege, so einer der Beschuldigten, habe sich wenig kollegial verhalten. Er habe mitunter mehr getrunken als gearbeitet.

Eingemietet waren die Rumänen in einer Ferienwohnung in Lichtenfels. Als der Kollege von einem der Angeklagten einen Vorschuss forderte, eskalierte die Situation. Der Angeklagte M. fackelte laut Anklage nicht lange und nahm sich den auf der Terrasse der Ferienwohnung sitzenden Kollegen zur Brust. Im Lauf der Rangelei gelangten die beiden in die Wohnung. Dort wartete schon der Angeklagte C. Auch der hatte mit dem Geschädigten B. noch ein Hühnchen zu rupfen. Kurz vor dem Eintreffen des Vorarbeiters soll er mit B. über die Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs in Streit geraten sein. C. soll den Geschädigten auf den Hinterkopf geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Dann sollen beide Beschuldigte auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. C. habe dabei sogar Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen getragen. Es sei zu Tritten gegen den Kopf des Opfers gekommen, so der Staatsanwalt. "Die Tritte hätten tödliche Verletzungen verursachen können", sagte Christopher Rosenbusch.

Und was sagt der Geschädigte dazu? Nichts. Der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Gillot war es nicht gelungen, das Opfer ausfindig zu machen. Der Hauptzeuge konnte also nichts zu dem Verfahren beitragen. Am Montag fand erst einmal ein sogenanntes Verständigungsgespräch zwischen den beiden Angeklagten, ihren Verteidigern Thomas Gärtner, Jochen Kaller und Bernd Sünnenwold, Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch sowie den Mitgliedern der Strafkammer statt.

Wie sollte es weitergehen, nachdem der Geschädigte mit seiner Abwesenheit deutlich gemacht hatte, dass ihn die strafrechtliche Aufarbeitung der Schlägerei offenbar nicht sonderlich interessiert? Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, dass nur ein Geständnis der beiden Angeklagten den Knoten lösen könne.

Dies taten die Angeklagten dann auch. Zunächst ließen sie ihre Anwälte sprechen. Diese sagten unisono, dass ihre Mandanten einräumten, dass sie gemeinsam auf den Kollegen losgegangen seien. Sie hätten ihm Schläge und Tritte versetzt. Auf Nachfrage des Richters berichteten beide, dass ihr Kollege ein schwieriger Zeitgenosse sei. Streit mit ihm habe es immer wieder gegeben.

Die Kammer berief sich schließlich auf das Verständigungsgespräch, wonach eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags nicht mehr infrage komme. Die Angeklagten erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und neun Monaten. Die Erleichterung darüber stand ihnen nach monatelanger Untersuchungshaft ins Gesicht geschrieben.