Coburg - Der finanzielle Schaden, den der geständige Angeklagte aus dem südöstlichen Landkreis Coburg angerichtet hat, ist mit rund 10 000 Euro beträchtlich. Das hat ihn nach einschlägigen Vorstrafen auch zur 1. Großen Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend gebracht. Fast ausschließlich handelt es sich bei den Betrugsfällen um über das Internet bestellte, aber nicht bezahlte Zugfahrkarten.