Coburg - Die Gestaltung des Anwesens Albertsplatz 4 hat im vergangenen Jahr die Kritiker auf den Plan gerufen. Sie monierten, die vom Bau- und Umweltsenat genehmigte Gebäudefassade passe nicht ins historische Ensemble, weshalb eine "optische Korrektur" des "krassen Verstoßes" gegen die Gestaltungssatzung unablässig sei. Weil das Gremium aber keinen Handlungsbedarf sah, musste sich auf Antrag von FDP-Stadtrat Dr. Hans-Heinrich Eidt der Stadtrat mit der Problematik beschäftigen. Der sah jedoch keinen Handlungsbedarf und stärkte dem Senat den Rücken.