Coburg - Die Richterin schüttelt den Kopf und blickt von der Akte hoch. Dann fragt sie den Angeklagten: "Haben Sie sich denn mal damit beschäftigt, welche Strafe auf Fahnenflucht steht?" Der junge Mann nickt, murmelt: "Bis zu fünf Jahren." Und fügt hinzu: "Drei Jahre, wenn man sich selbst zurückmeldet." Dann wieder die Richterin: "Aber Sie haben sich ja nicht gemeldet, die Feldjäger standen bei Ihnen vor der Tür."