Coburg - Damit ist es Städten und Gemeinden möglich, bis zum 1. April 2021 für noch nicht endabgerechnete Straßen bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten auf Anlieger umzulegen. Darauf weist die Bürgerinitiative (BI) Coburger Land gegen die "Strabs" hin. Die BI kündigt an, "weiterhin gegen Ungerechtigkeit und Willkür bei den Straßenausbaubeiträgen zu kämpfen", betont BI-Sprecherin Danica Treubert. Die vom Landtag beschlossene Neufassung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) könne in der vorliegenden Form nicht hingenommen werden. Deshalb würden die "Strabs"-Gegner ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen. Dabei sei es unerheblich, "wie es mit dem Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeitragssatzung weitergeht". Die dafür landesweit gesammelten, über 300 000 Unterschriften sollten nicht einfach ignoriert werden. Die vom Parlament beschlossenen Änderungen des KAG befreiten Immobilieneigentümer nicht von Kosten und Abgaben. Endgültige Regelungen zwischen dem Land Bayern und den Städten und Gemeinden seien noch offen, "fiktive Erschließungskosten" könnten weiterhin erhoben werden. Das sei inakzeptabel. Deshalb fordert die BI alle Stadt- und Gemeinderäte im Coburger Land auf, "umfassend und eindeutig über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren." Bei der "fiktiven Erschließung" stellt eine Kommune fest, dass eine Straße noch nicht endgültig erschlossen wurde. Dies wird "geheilt", indem die "letzten" zwei Meter Bordstein eingebaut oder die "letzte fehlende" Laterne installiert werden. Erst dann wird die Erschließung für abgeschlossen erklärt. Dann müssen die Anlieger zahlen. wb