Solche Fälle sind laut Bauamtsleiter Günter Benning auch ihm und seinen Mitarbeitern nicht bekannt. Bäume würden nur dann gefällt, wenn sie zu groß seien, also negative Auswirkungen auf ein Grundstück haben und nicht willkürlich. Ortsbildprägende alte Bäume seien bisher nicht gefällt worden. Zudem habe man die grüne Struktur der drei zentralen Stadtteile Einberg, Oeslau und Mönchröden auch nach deren zusammenwachsen erhalten. "Eine Baumschutzverordnung ist nicht nötig", sagte Benning. Er forderte die Grünen-Fraktion auf, bei ihrem Antrag nachzubessern. Denn aus dem Papier gehe unter anderem nicht hervor, wann Bäume gefällt werden dürfen, wer sie fällen soll, ob die Verwaltung dem Stadtrat Rechenschaft für ihre Entscheidungen in jedem einzelnen Fall ablegen soll, was mit unter Schutz gestellten Bäumen passiert und wie Bäume zu behandeln sind, die mit ihren Wurzeln etwa Strom- oder Wasserleitungen beschädigen. Anfragen bei den Städten Herzogenaurach und Freising - beide haben eine Baumschutzverordnung - hätten gezeigt, dass beide Kommunen Landschaftsarchitekten und etliche Mitarbeiter beschäftigen, um die Verordnung einzuhalten.