Coburg - Im Streitfall zwischen einer Betriebsrätin und der Firma Brose hat die Coburger Kammer des Arbeitsgerichts Bamberg am Freitag zwei nach dem jüngsten Treffen vor Gericht wenig überraschende Entscheidungen bekannt gegeben: die Betriebsrätin, deren Beschäftigungsverhältnis nach wie vor besteht, darf weiterhin ihre Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreterin im Unternehmen ausüben. Dem Antrag der Betriebsrätin, ihre Abmahnung aus den Unternehmensakten zu tilgen, gab die Kammer aus formalen Gründen nicht statt.