Coburg Coburg: Regiomed lässt Besuche in Altenheimen wieder zu

Eine Pflegerin (l) begleitet die Bewohnerin eines Altenheims beim Gang über den Flur. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Nachdem am Donnerstag ein Besuchsverbot in Wohnheimen angekündigt worden war, lockert der Klinikverbund nun seine Maßnahmen. So sollen vollständige Isolation und damit Vereinsamung der Bewohner vermieden werden.

 
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Coburg - „Der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter ist unser oberstes Ziel und stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben wir für unsere Senioreneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen in Abhängigkeit der Inzidenzlage ergriffen. Dabei wird berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation und somit Vereinsamung der Bewohner führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst“, teilt der Klinikverbund Regiomed am Freitagmorgen mit.

Konkret geht es um ein Besuchsverbot in Seniorenheimen des Verbundes, das am heutigen Freitag in Kraft getreten ist. Dieses sah vor, dass Bewohner nur noch in Ausnahmefällen besucht werden können. Diese Regelung hat Regiomed nun konkretisiert und angepasst.

Ab Montag, 2. November, gelten folgende Besuchseinschränkungen:

Jeder Bewohner kann einmal pro Tag Besuch empfangen. Der Besuch ist vorher bei der Heimleitung oder einem zuständigen Mitarbeiter anzumelden und muss in den definierten Besuchszeiten durchgeführt werden. Die Kontaktpersonen werden auf maximal zwei feste benannte Personen begrenzt. Diese Personen sind bei der Voranmeldung in der Verwaltung zu benennen und werden registriert. Andere Personen werden zum Besuch nicht zugelassen.

Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln einhalten. „Der Besuch kann nur erfolgen, wenn Sie frei von Covid-19-Symptomen sind und keinen Kontakt mit Covid-19 infizierten Personen hatten. Sollten Sie keine entsprechende Maske haben, sprechen Sie uns bitte an, wir stellen Ihnen dann in Ausnahmefällen eine zur Verfügung. Die Besuche können nur in zugewiesenen Besucherräumen erfolgen. In individuellen Ausnahmefällen können Besuche auf den Zimmern vereinbart werden, diese individuellen Ausnahmen werden gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung festgelegt und müssen bitte über die Terminvergaben abgestimmt werden“, heißt es von Regiomed.

Eine telefonische Voranmeldung ist weiterhin notwendig. Aufgrund der Organisation ist eine rechtzeitige, in der Regel ein Tag vorherige Anmeldung erforderlich. Ein Besuch ohne Voranmeldung kann untersagt werden.

Die Regelungen sind vorerst bis zum 30. November gültig. „Wobei eine Anpassung erfolgen wird, wenn es veränderte Maßnahmen durch die Politik, Fachaufsichten oder unser Hygieneinstitut geben wird“, teilt der Klinikverbund mit.

Am Donnerstag war zunächst ein Besuchsverbot in Altenheimen angekündigt worden. 

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