Coburg - Seit der Ausrufung des Katastrophenfalles am 16. März gilt in Bayern ein Verbot für Veranstaltungen. Dies betrifft nicht nur "Corona-Parties", die vielerorts im Freistaat von Polizeikräften aufgelöst werden, sondern auch Gottesdienste. Außerdem rufen die Landeskirchen ihr Personal dazu auf, den direkten Kontakt mit Gläubigen in der Seelsorge auf das Nötigste einzuschränken. Damit stehen Pfarrer vor der ganz besonderen Herausforderung, das Gemeindeleben aufrechtzuerhalten.
Coburg Corona: Ausnahmezeiten für die Coburger Kirchen
Andreas Wolfger 26.03.2020 - 21:48 Uhr