COBURG – Ginge es nach den Menschenrechten, schuldete der Mensch dem Kind das Beste, was er hat. Fälle von Kindesmisshandlung, die bundesweit von sich reden machen, sprechen eine andere Sprache. Zum Beispiel der Bremer Fall vom kleinen Kevin. Wie das Amt für Jugend und Familie in Coburg bei Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern vorgeht, erläuterte Mitarbeiterin Kerstin Spindler den Ausschussmitgliedern. „Wir haben alles getan, was fachlich möglich war“, lautet der Leitsatz. Für das Verfahren, wie mit einer Meldeung, die dann zu einem Fall wird, umgegangen wird, hat das Amt Standards entwickelt. Sie orientieren sich an Prinzipien wie „Schutz der Kinder“ oder „Hilfe vor Strafe“. „Der Kinderschutz hat Vorrang. Das heißt bei einer Meldung bleiben alle anderen Arbeitsaufträge erst einmal liegen“, so Spindler. Das strukturierte Vorgehen bedeutet dann zum Beispiel, die Vorgesetzten zu informieren, mit anderen Beteiligten wie der Schule oder dem Kindergarten zu sprechen.Bei der so genannten Diagnostik werden die Beobachtungen vertieft, mit dem sozialen Umfeld gesprochen, ein Arzt zu Rate gezogen. „Ein Hausbesuch ist oft die erste Maßnahme“, so Spindler. Allerdings hat sie in ihren neun Jahren in Coburg bereits soviel erlebt, dass dieser Besuch immer zu zweit absolviert wird.