In Coburg legt die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung fest, dass sich der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) um die Reinigung der Fahrwege kümmert, Eigentümer jedoch für die Gehwege entlang ihrer Grundstücke selbst verantwortlich sind. Gibt es dort keinen Gehweg, muss auf der Straße ein Fußweg etwa in der Breite von zwei Kinderwagen frei gehalten werden, erklärt Norbert Scholz, beim CEB für die Straßenreinigung zuständig. Er berichtet, dass derzeit Hausbesitzer für seine Mitarbeiter ein „Riesenproblem“ seien, die Laub von ihren Grundstücken auf die Straße fegen – und dann erwarten, dass die Kehrfahrzeuge eben öfters kommen, um die Blätter zu beseitigen. „Teils sind diese Berge fast einen halben Meter hoch“, schildert Scholz. Er weist darauf hin, dass jeder das Laub von seinem Grundstück selbst entsorgen muss – egal, woher es stammt. Also auch, wenn die Blätter vom Nachbarn oder von städtischem Grund in den eigenen Garten oder auf den Gehweg vor dem Haus rieseln.