Coburg Dr. Eidt klagt gegen "staatliche Willkür"

Norbert Klüglein
Nutzlose Planung, teueres Honorar Quelle: Unbekannt

Der Verwaltungsgerichtshof soll die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen für den Indoorsport prüfen. Ferner verlangt der FDP-Politiker mehr Parlamentsbeteiligung.

 
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Coburg - Der Coburger Anwalt und FPD-Stadtrat Dr. Hans-Heinrich Eidt will juristisch nachprüfen lassen, ob der neuesten Corona-Erlass der bayerischen Staatsregierung, der den Individualsport einschränkt, rechtskonform ist. Das kündigt er am Wochenende in einem Schreiben an die Neue Presse an.

Wie mehrfach berichtet hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der vergangenen Woche das Betriebsverbot für Fitnessstudios gekippt. Die Verwaltungsrichter vertraten die Rechtsauffassung, dass die von der bayerischen Staatsregierung angeordnete komplette Schließung von Fitnessstudios gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße und nicht verhältnismäßig sei. Studios sollen nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofs eingeschränkt öffnen dürfen.

Nur zwei Tage nach Verkündung des Urteils entschied die bayerische Staatsregierung dann, dass ab dem 13. November alle Indoor-Sportstätten geschlossen bleiben müssen. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich für den Schul- und den Profi-Sport.

Die erneute Verschärfung der Vorschriften geht dem Coburger FDP-Stadtrat Dr. Hans-Heinricht Eidt entschieden zu weit: "Das nunmehr gesteigerte Verbot aller Indoor Veranstaltungen, ist reine Verwaltungswillkür, die auch verständige Bürger zum zivilen Ungehorsam veranlassen kann", wettert er in einer Stellungnahme, die der NP vorliegt.

Eidt räumt zwar ein, dass die Bürger angesichts des sich rasant entwickelnden Infektionsgeschehens Verständnis für staatliche Maßnahmen haben müssten. Auf all zu enge Kontakte sollten auch seiner Meinung nach verzichtet werden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. "Dennoch ist liberale Kritik berechtigt, wenn die Staatsregierung ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit ihre Maßnahmen verschärft - offenbar als kindische Trotzreaktion auf eine liberalisierende Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs", stellt Hans-Heinrich Eidt fest.

Seiner Meinung nach müsste endlich eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit das Parlament das Verwaltungshandeln regeln könne. Ferner übersehe die Staatsregierung, dass sie kein Recht besitze, die Rechte der Bürger beliebig zu beschränken, wenn dies nicht auf den Zweck gerichtet sei, die Bevölkerung vor den Auswirkungen des Corona Virus zu schützen. Diese Maßnahmen müssen allerdings verhältnismäßig sein. Edit: "Wenn in einer Tennis-, Tischtennis- oder Badmintonhalle zwei Spieler sich aus der Entfernung Bälle zuschlagen, besteht keine Infektionsgefahr." Das Gleiche gelte für eine teilweise offenen Reithalle mit 1400 Quadratmetern Fläche. Wenn dort höchstens sieben Reiter gleichzeitig mit ihren Pferden arbeiten würden, bestehe auch dann keine Infektionsgefahr, wenn zusätzlich eine Reitlehrerin Korrekturen gibt. "Die Erlaubnis, dass ein Reitlehrer einen Schüler beim Ausreiten unterrichtet, zeugt von Dilettantismus und fehlender Information, die hier in staatliche Willkür umschlagen", stellt Eidt hierzu fest. Deshalb wolle er die neuesten Anordnungen aus München durch den Verwaltungsgerichtshof in Ansbach prüfen lassen.

Ähnlich äußert sich auch Eidts Parteifreund Dr. Michael Zimmermann. Der Stadtrat und FDP-Kreisvorsitzende schreibt: "Ich sehe dies ebenfalls als staatliche Willkür an. Hier wäre mehr Augenmaß nötig. Auch halte ich das Verbot des Trainingsbetriebs bei Mannschaftssportarten im Jugendbereich, wo sich immer dieselben Sportler unter Einhaltung der Hygienerichtlinien treffen, für willkürlich." Seiner Meinung nach "wird alles sofort ohne klare Evidenz unterbunden und in Sonntagsreden dann wieder von der Wichtigkeit des Sports geredet."

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