Seiner Meinung nach müsste endlich eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit das Parlament das Verwaltungshandeln regeln könne. Ferner übersehe die Staatsregierung, dass sie kein Recht besitze, die Rechte der Bürger beliebig zu beschränken, wenn dies nicht auf den Zweck gerichtet sei, die Bevölkerung vor den Auswirkungen des Corona Virus zu schützen. Diese Maßnahmen müssen allerdings verhältnismäßig sein. Edit: "Wenn in einer Tennis-, Tischtennis- oder Badmintonhalle zwei Spieler sich aus der Entfernung Bälle zuschlagen, besteht keine Infektionsgefahr." Das Gleiche gelte für eine teilweise offenen Reithalle mit 1400 Quadratmetern Fläche. Wenn dort höchstens sieben Reiter gleichzeitig mit ihren Pferden arbeiten würden, bestehe auch dann keine Infektionsgefahr, wenn zusätzlich eine Reitlehrerin Korrekturen gibt. "Die Erlaubnis, dass ein Reitlehrer einen Schüler beim Ausreiten unterrichtet, zeugt von Dilettantismus und fehlender Information, die hier in staatliche Willkür umschlagen", stellt Eidt hierzu fest. Deshalb wolle er die neuesten Anordnungen aus München durch den Verwaltungsgerichtshof in Ansbach prüfen lassen.