Die Masche der bislang Unbekannten war dabei immer die gleiche: Ein Mitarbeiter einer Gewinnspielzentrale meldete sich beim vermeintlichen Glückspilz und stellte einen Geldgewinn im fünfstelligen Bereich in Aussicht.
Dieser würde allerdings nur ausgezahlt, wenn vorab ein Betrag von 900 Euro an den Gewinnauszahler transferiert wird.

Es sollten in allen Fällen neun Gutscheine zu jeweils 100 Euro von einem Online-Kaufhaus erworben und die Gutscheincodes an die Anrufer telefonisch übermittelt werden. Der Anrufer löste die Gutscheine unmittelbar danach beim Onlinekaufhaus ein. Eine Auszahlung des fünfstelligen Geldgewinns erfolgte natürlich nicht.

Ein zweiter Kontakt mit der freundlichen Dame oder dem freundlichen Herren am Telefon ergab, dass der Auszahlungsbetrag deutlich höher wäre, als der ursprünglich in Aussicht gestellte. Damit dieser höhere Gewinnbetrag auch ausgezahlt werden kann, sollten nochmals zwischen 4000 und 5000 Euro in Form von 100 Euro-Gutscheincodes übertragen werden.

Da wurden alle vier Geschädigten stutzig und riefen die Coburger Polizei. Auf den Geldgewinn warteten sie vergebens. Ermittelt wird jeweils wegen Betrugs.

Der oder die Täter sind offensichtlich immer die Gleichen. Die Telefonnummer der Betrüger ist allerdings immer eine andere. Ein Rückschluss auf den Anschlussinhaber ist nicht möglich, da die Rufnummer bewusst mit technischem Gerät verändert wird, berichtet die Polizei.

Die Coburger Polizei rät in diesen Fällen zu besonderer Vorsicht. Man solle das Gespräch abbrechen und nicht auf die Forderungen der dreisten Betrüger eingehen. Damit spart man sich viel Ärger, Zeit und hat 900 Euro mehr in der Tasche.