Coburg - Der erste Verhandlungstag in dem Verfahren um die Brandstiftung in einer Arztpraxis am Ernstplatz im März letzten Jahres brachte wenig neue Erkenntnisse - dafür aber einige ungeklärte Fragen. Ein 42-Jähriger aus dem Landkreis soll das Feuer in der Praxis von Dr. Hasso Krause verursacht haben, als er im Drogenrausch mit der Zigarette in der Hand auf einer Behandlungsliege einschlief. Weil er zum Zeitpunkt der Tat aber auf Grund Drogenmissbrauchs schuldunfähig war, kann er für die Brandstiftung nicht belangt werden. Die Anklage lautet daher auf Diebstahl und Vollrausch, weil er vorsätzlich einen Rausch verursachte und dann eine rechtswidrig Tat - die Brandstiftung - beging.