Die Autowäsche ist für viele Vestestädter fester Bestandteil der Wochenplanung und wird besonders gerne an Samstagen vollzogen. An Feiertagen hingegen ist der Besuch in Waschstraßen oder Autowaschanlagen tabu. Doch in Coburg gab es bislang ein Schlupfloch, von dem offenbar noch nicht einmal die Stadt selbst etwas wusste. Mehr oder weniger zufällig hat der Verwaltungssenat durch eine Anfrage aus Dörfles-Esbach festgestellt, dass der Betrieb von Autowaschanlagen am Pfingstmontag im Stadtgebiet überraschender Weise erlaubt ist. Dabei hat der Freistaat mit der Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen (AVO) dies bereits genau geregelt: Vor 12 Uhr bleiben die Waschanlagen sonntags geschlossen. Auch an den den gesetzlichen Feiertagen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtstag ist die Autowäsche in allen bayerischen Gemeinden verboten. „Anlässlich einer Nachfrage durch die Gemeinde Dörfles-Esbach fiel aber nun auf, dass der Pfingstmontag in der bisherigen Fassung der AVO in der Stadt Coburg nicht in der Verordnung mit den anderen Feiertagen genannt wird“, heißt es in der Änderungsverordnung am Montagnachmittag im Rathaus. „Da die Rechtsgrundlage der Verordnung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage aber den Betrieb von Waschanlagen über Pfingsten nicht zulässt, ist eine Aufnahme des Feiertages in die AVO mittels Änderungsverordnung notwendig.“
Coburg Ein Waschanlagen-Tag weniger im Jahr
Lukas Schäfer 13.11.2023 - 15:41 Uhr