Verliert jemand sein Haus oder die Wohnung durch einen Brand oder andere Umstände, dann wird das Sozialamt über diese Notsituationen informiert. "Unser Aufgabe ist es akute Obdachlosigkeit zu vermeiden", sagt Peter Schubert, Leiter des Coburger Sozialamtes. Die Behörde greife jedoch nur ein, wenn sich Betroffene nicht selbst helfen können. Wer nicht bei Verwandten oder Freunden unterkomme, der werde vom Sozialamt vorübergehend in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder der Obdachlosenherberge untergebracht. Spezielle Wohnungen für solche Fälle halte die Stadt nicht vor. Zudem berate das Amt, erklärt Schubert. Die Kosten für eine solche Unterbringung übernimmt je nach Fall die Hausrats- oder die Gebäudeversicherung der Betroffenen oder des Verursachers. Bei finanziell schwachen Familien helfe das Sozialamt mit Spendenmitteln, die von Sponsoren kommen, erläutert der Sozialamtsleiter und fügt an: "Es gibt zwar gewisse Routinen, aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Wichtig ist, dass es schnell geht."