COBURG – Bislang wird die Abwassergebühr nach dem „Frischwassermaßstab“ ermittelt. Dies bedeutet, dass alle Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers – beispielsweise aus Geschirrspüler, Toilettenspülung, Dusche oder Waschmaschine – sowie des Niederschlagwassers – Regen, der auf befestigte Flächen fällt – zusammen auf der Grundlage des verbrauchten „Trinkwassers“ in Rechnung gestellt werden.