Coburg Großheirather Friedhof wird nicht saniert

Lothar Weidner

Der Gemeinderat lehnte die Pläne ab. Auch, weil sich einige ein Konzept für alle Anlagen wünschen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Großheirath - Die erste Arbeitssitzung des neu gewählten Gemeinderates in Großheirath barg einige Überraschungen, nicht immer im Sinne des Bürgermeisters Udo Siegel. So lehnte mit acht zu sieben Stimmen das Gremium das Konzept zur Sanierung des Friedhofes Rossach ab. Die ablehnenden Stimmen kamen aus den Reihen der Grünen, der Freien Wähler und der SPD. Zustimmung kam von der CSU.

An dem von Planer Johannes Höh vorgelegten Sanierungskonzept, das zur endgültigen Abstimmung anstand, arbeitete schon der vorhergehende Gemeinderat, da Wünsche der Räte einzubringen waren. Nun bügelte der neue Gemeinderat das ganze Vorhaben ab. Auslöser der Ablehnung war die Ansicht des 2.Bürgermeisters Andreas Lorenz, der sich ein Gesamtkonzept sämtlicher Großheirather Friedhöfe vorstellte. Dem konterte Bürgermeister Udo Siegel: "Wir verbauen uns für die Zukunft doch gar nichts."

Eltern haben in einem Schreiben an die Gemeinde die Mindestanwesenheitspflicht in der Mittagsbetreuung und die teilweise angebotene Ferienbetreuung außerhalb der Gemeinde bemängelt. Daraufhin startete die Gemeinde eine Umfrage, bei der die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden sollten. Damit zeigte sich Jugendbetreuer und Gemeinderat Jonas Stüllein nicht zufrieden. Er konnte durchsetzen, dass ein von ihm verfasster umfangreicher Fragebogen nochmals den Eltern zugesandt wird. Von einer digitalen Befragung wurde aus datenrechtlichen Gründen Abstand genommen. In diesem Zusammenhang erläuterte Siegel, dass, um eine staatliche Förderung zu erhalten, eine gewisse Anzahl von Mindestbetreuungstagen- und -zeiten erforderlich sei und, dass bei Unterschreitung die Förderung wegfallen könnte. Für eine Ferienbetreuung wird keine staatliche Förderung gewährt.

Dem Antrag der Freien Wähler auf Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinderates im Amtsblatt wurde noch nicht stattgegeben, da auch hier datenschutzrechtliche Fragen noch zu klären sind. Geschäftsleiterin Cornelia Faber-Kempf verwies darauf, dass es möglich wäre, in Kurzform den Tagesordnungspunkt mit Abstimmungsergebnis zu veröffentlichen, allerdings erst, wenn das Protokoll in der nachfolgenden Sitzung genehmigt wurde.

Gegen die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Siemauer Mühlbach sowie in einen namenlosen Graben der Firma Angermüller Bau bestanden keine Bedenken. Es muss sichergestellt sein, dass die Maßnahme keinen negativen Einfluss auf den Tiefbrunnen Erlenholz hat.

Bilder