Coburg – Der 24-jährige Paul K. aus Hildburghausen und der 45-jährige Peter G. aus Coburg müssen wegen Totschlags für jeweils 13 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die beiden Männer, die Mitglieder des Rockerclubs „Bad Seven“ waren, hatten Wolfgang R. in dessen Haus im Coburger Stadtteil Beiersdorf in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 mit brutalen Schlägen und Tritten getötet. Das Gericht blieb damit unter der lebenslangen Freiheitsstrafe, die Staatsanwalt Matthias Huber wegen Raubmordes gefordert hatte. Diese bedeutet im Regelfall 15 Jahre Haft.
Maria S., die 42-jährige Geliebte von Wolfgang R., und ihr 58-jähriger Ehemann Helmut-Erhard müssen wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung für jeweils sieben Jahre ins Gefängnis. Sie haben nach Überzeugung des Gerichts den Auftrag gegeben, den Pensionär zu töten. Für Maria und Helmut-Erhard S. hatte der Staatsanwalt jeweils neun Jahre Haft gefordert. Der Schwurgerichtssaal war bei der Urteilsverkündung voll besetzt.
Der Prozess gilt als einer der juristisch kompliziertesten in der jüngeren Geschichte des Landgerichts Coburg. Darauf ging Vorsitzender Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung ausführlich ein.
In der Hauptverhandlung, die am 26. November 2014 begonnen hatte, waren über 100 Zeugen und Sachverständige gehört worden. Bei der Beweisaufnahme wurde erstmals am Landgericht Coburg modernste Digitaltechnik eingesetzt. Außerdem gab es in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2014, genau ein Jahr nach der Tat, einen Ortstermin zur Geisterstunde im Haus von Wolfgang R. in Beiersdorf. Hier nahm das Gericht den Tatort in Augenschein, der seit dem gewaltsamen Tod des Pensionärs unverändert geblieben war.
Wolfgang R. hatte die 42-jährige Maria S. im Rotlichtmilieu kennen gelernt. Der 66-Jährige war zunächst Kunde der gebürtigen Brasilianerin, die als Prostituierte in Coburg und Würzburg arbeitete. Später wurde er ihr Geliebter und wollte sie angeblich heiraten. Er selbst vermietete an Prostituierte Zimmer im Kanonenweg in Coburg.
Um sie aus der Prostitution heraus zu holen, hatte Wolfgang R. Maria S. die Kneipe „Clou“ in der Coburger Innenstadt verschafft und finanziert. Diese schrieb jedoch seit dem Einstieg der Brasilianerin Verluste. Bereits im Oktober 2013 war ein Defizit von 12.000 Euro aufgelaufen. Helmut-Erhard S., mit dem sie drei Töchter hat, arbeitete als Wirt in der Kneipe mit.
Peter G. und Paul K. sollten Wolfgang R. im Auftrag von Helmut-Erhard und Maria S. angeblich eine „Abreibung“ verpassen, wie sie vor Gericht erklärt hatten und was die Schwurgerichtskammer als erwiesen ansah. Deshalb überfielen sie den 66-Jährigen in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 in seinem Haus in Beiersdorf. Mit brutalen Tritten und Schlägen verletzten sie Wolfgang R. so schwer, dass er kurz darauf verstarb. Sie hätten ihn aber, wie die beiden Männer mehrfach vor Gericht betonten, nicht töten wollen. Auch hatten sie stets abgestritten, dass es ihnen darum gegangen sei, in der Wohnung von Wolfgang R. Geld zu erbeuten oder dessen Geschäft zu übernehmen. Der Pensionär hatte im Kanonenweg in Coburg Zimmer an Prostituierte vermietet. Den Schlüssel für die Wohnung hatte Maria S. den Tätern ausgehändigt. Das hatte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht als „Fehler ihres Lebens“ bezeichnet.
Maria S., die 42-jährige Geliebte von Wolfgang R., und ihr 58-jähriger Ehemann Helmut-Erhard müssen wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung für jeweils sieben Jahre ins Gefängnis. Sie haben nach Überzeugung des Gerichts den Auftrag gegeben, den Pensionär zu töten. Für Maria und Helmut-Erhard S. hatte der Staatsanwalt jeweils neun Jahre Haft gefordert. Der Schwurgerichtssaal war bei der Urteilsverkündung voll besetzt.
Der Prozess gilt als einer der juristisch kompliziertesten in der jüngeren Geschichte des Landgerichts Coburg. Darauf ging Vorsitzender Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung ausführlich ein.
In der Hauptverhandlung, die am 26. November 2014 begonnen hatte, waren über 100 Zeugen und Sachverständige gehört worden. Bei der Beweisaufnahme wurde erstmals am Landgericht Coburg modernste Digitaltechnik eingesetzt. Außerdem gab es in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2014, genau ein Jahr nach der Tat, einen Ortstermin zur Geisterstunde im Haus von Wolfgang R. in Beiersdorf. Hier nahm das Gericht den Tatort in Augenschein, der seit dem gewaltsamen Tod des Pensionärs unverändert geblieben war.
Wolfgang R. hatte die 42-jährige Maria S. im Rotlichtmilieu kennen gelernt. Der 66-Jährige war zunächst Kunde der gebürtigen Brasilianerin, die als Prostituierte in Coburg und Würzburg arbeitete. Später wurde er ihr Geliebter und wollte sie angeblich heiraten. Er selbst vermietete an Prostituierte Zimmer im Kanonenweg in Coburg.
Um sie aus der Prostitution heraus zu holen, hatte Wolfgang R. Maria S. die Kneipe „Clou“ in der Coburger Innenstadt verschafft und finanziert. Diese schrieb jedoch seit dem Einstieg der Brasilianerin Verluste. Bereits im Oktober 2013 war ein Defizit von 12.000 Euro aufgelaufen. Helmut-Erhard S., mit dem sie drei Töchter hat, arbeitete als Wirt in der Kneipe mit.
Peter G. und Paul K. sollten Wolfgang R. im Auftrag von Helmut-Erhard und Maria S. angeblich eine „Abreibung“ verpassen, wie sie vor Gericht erklärt hatten und was die Schwurgerichtskammer als erwiesen ansah. Deshalb überfielen sie den 66-Jährigen in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 in seinem Haus in Beiersdorf. Mit brutalen Tritten und Schlägen verletzten sie Wolfgang R. so schwer, dass er kurz darauf verstarb. Sie hätten ihn aber, wie die beiden Männer mehrfach vor Gericht betonten, nicht töten wollen. Auch hatten sie stets abgestritten, dass es ihnen darum gegangen sei, in der Wohnung von Wolfgang R. Geld zu erbeuten oder dessen Geschäft zu übernehmen. Der Pensionär hatte im Kanonenweg in Coburg Zimmer an Prostituierte vermietet. Den Schlüssel für die Wohnung hatte Maria S. den Tätern ausgehändigt. Das hatte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht als „Fehler ihres Lebens“ bezeichnet.