Der 56-Jährige hatte das Urteil angefochten. Auf die Frage von Richterin Karolin Lindner, der Vorsitzenden der Berufungskammer, um was es ihm denn gehe, antwortete der Beschuldigte, dass er sich eine geringere Geldstrafe als die verhängten rund 2 900 Euro erhoffe. Er verwies darauf, dass er schwer krank sei und deswegen schon seit Jahren arbeitsunfähig. Entsprechend gering seien seine finanziellen Mittel.