Coburg - "Im Zweifel für den Angeklagten" - an diesen Grundsatz hielt sich die Zweite Kleine Strafkammer am Landgericht in Coburg und sprach die der Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagte Erzieherin frei. Auch der Vorwurf, die 42-Jährige habe von den Misshandlungen gewusst, die eine im Frühling 2017 mitangeklagte Kinderpflegerin begangen hatte und die dafür bereits rechtskräftig verurteilt wurde, ließ sich nicht halten.
Coburg Im Zweifel für die Angeklagte
Katja Nauer 14.11.2017 - 16:15 Uhr