Coburg - "Im Zweifel für den Angeklagten" - an diesen Grundsatz hielt sich die Zweite Kleine Strafkammer am Landgericht in Coburg und sprach die der Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagte Erzieherin frei. Auch der Vorwurf, die 42-Jährige habe von den Misshandlungen gewusst, die eine im Frühling 2017 mitangeklagte Kinderpflegerin begangen hatte und die dafür bereits rechtskräftig verurteilt wurde, ließ sich nicht halten.