Coburg - Lange Wochenenden und Feiertage nutzen vor allem Jüngere zum Feiern: Kneippenbummmel, Disco, Live-Musik - gern bis in die frühen Morgenstunden. Die Osterfeiertage machten bislang eine Ausnahme. Von Gründonnerstag 2 Uhr bis Karsamstag, 24 Uhr, galt ein striktes Tanzverbot in Bayern. Dieser Schutz der stillen Tage wurde jetzt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeweicht.