Weitramsdorf - Der Gemeinderat Weitramsdorf hat sich in seiner Sitzung am Montagabend mit den Konsequenzen aus den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts Bayreuth über die Rechtmäßigkeit der für die Schäfersgasse und den Blumenweg in Weidach erhobenen Straßenausbaubeiträgen befasst. Nach den nun auch schriftlich vorliegenden Urteilen, die der geschäftsleitende Beamte Heiko Geuß erläuterte, muss die Verwaltung in beiden Fällen die Beitragssätze pro Quadratmeter reduzieren, weil die anrechenbaren Grundstücksflächen steigen. Die Klagen wurden jeweils abgewiesen und die von der Kommune erlassene Beitragssatzung als rechtmäßig beurteilt. Selbst der Ausbau wurde im ausgeführten Umfang als weitgehend gerechtfertigt eingestuft (die Neue Presse berichtete).