Coburg Kein "Weihnachtsmarkt light" für Coburg

In der Vestestadt sind während der Adventszeit höchstens einzelne Angebote denkbar. Das machen Verantwortliche deutlich.

 Foto: Henning Rosenbusch

Coburg - Nach der Absage der Coburger Weihnacht hat sich auf Initiative der Stadtratsfraktion Pro Coburg ein Runder Tisch aus Vertretern des Stadtrats, der Stadtverwaltung sowie von Coburg Marketing auf virtuellem Weg getroffen. "Unser gemeinsames Ziel war es dabei, den Coburgerinnen und Coburgern zumindest punktuell weihnachtliche Angebote in unserer Innenstadt zu schaffen", erläutern Jürgen Heeb (Pro Coburg), Horst Graf (Coburg Marketing) und Stefan Hinterleitner (Büro des Oberbürgermeisters). "Doch jetzt wird die Stadtverwaltung von Anfragen praktisch überrannt, weil auf einmal von einem Weihnachtsmarkt light die Rede ist."

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Davon können jedoch keine Rede sein, stellen die Partner unisono fest. Denkbar seien ausschließlich einzelne Angebote. Dies ergebe sich aus dem einstimmigen Beschluss des Coburger Verwaltungssenats, ebenso aus den Vorgaben der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung. "Wir haben auch immer nur an Einzellösungen in diesem engen Rahmen gedacht", macht Pro-Coburg-Vorsitzender Jürgen Heeb in Namen aller Beteiligten deutlich.

Das städtische Ordnungsamt sammle aktuell konkrete Einzelanfragen von Händlern auf die Möglichkeit zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, sagt Ordnungsamtsleiter Kai Holland. "Das tun wir übrigens ständig", verweist er auf die Verkaufsstände mehrerer Schausteller am Anger und temporär auch auf dem Marktplatz. Um solche Anfragen möglichst schnell bearbeiten zu können, bittet das Ordnungsamt um möglichst konkrete Angaben bei der Antragsstellung zum möglichen Standort, zu Sortiment, Hygienekonzept und Verkaufs-Zeitraum. "Wenn es eine Chance gibt, einen solchen Antrag zu genehmigen, gehen wir auf den Antragsteller zu und besprechen gemeinsam eventuell erforderliche lebensmittelrechtliche Fragen und so weiter", erläutert der Ordnungsamtsleiter. Erst dann könne eine verbindliche Entscheidung getroffen werden.

Klar müsse jedem Antragssteller sein, dass er selbst für alle erforderliche technische Infrastruktur - Verkaufsstand, Strom, Wasser, Abwasser - verantwortlich ist. "Wobei wir als Coburg Marketing gerne mit unserem Wissen und unseren Möglichkeiten unterstützen", ergänzt Betriebsleiter Horst Graf.

Schwierig wird es bei mehreren Bewerbungen für einen Standort eingehen. "Dann kann es sein, dass gar nichts möglich ist, weil wir natürlich an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind", heißt es von den Verantwortlichen.

Kein Alkohol

Bei dem Runden Tisches, an dem auch Vertreter der Grünen und FDP teilnahmen, wurde betont, dass es um einzelne Verkaufs- und Aktionspunkte geht. "Wir haben ganz grob von einem halben Dutzend gesprochen", sagt Jürgen Heeb. Stefan Hinterleitner gibt zu bedenken, dass an den Ausschank von Glühwein und sonstigen Alkohol nicht zu denken sei. "Denn alles, was dazu führt, dass viele Menschen länger beisammenstehen oder ein Veranstaltungs-Charakter entsteht, ist vor dem Hintergrund von Infektionsschutz einfach auch untersagt", ergänzt Kai Holland. Bis Donnerstag, 19 November, sammelt das Ordnungsamt alle Anfragen und klärt erste Detailfragen. Eine Entscheidung ist voraussichtlich erst Ende November möglich, da die derzeitigen Regelungen zum Infektionsschutz nur bis 1. Dezember gelten. "Wir müssen sehen, was uns dann von der Staatsregierung vorgegeben wird", so Holland. Wer sich das Infektionsgeschehen anschaue, müsse sich darüber im Klaren sein, "dass auch dieser Weg zu etwas Weihnachtsstimmung in unserer Innenstadt alles andere als gesichert ist", dämpft er allzu große Hoffnungen.

Bewerbungen mit den genannten Angaben sind per E-Mail möglich: ordnungsamt@coburg.de.