Coburg/Kronach Explodieren die Müllgebühren?

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Das Müllheizkraftwerk Coburg verwertet den Müll von 260000 Menschen. Foto: Wunderatsch

Der Zweckverband für Abfallwirtschaft schickt eine Resolution an die Bundesregierung. Dabei geht es um die CO2-Bepreisung des Hausmülls.

 
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Die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) hat in ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der Bundesregierung und Bundestag aufgefordert werden, Müllverbrennungsanlagen vom CO2-Emissionshandel auszuschließen, Das teilte er in einer Presseerklärung mit. Der ZAW ist zuständig für die Verwertung des Hausmülls in der Stadt Coburg sowie den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels. Er betreibt dazu das Müllheizkraftwerk in Coburg-Neuses, das den Müll von über 260 000 Einwohnern thermisch verwertet und dabei Strom und Fernwärme erzeugt.

Nach Auffassung der Verbandsversammlung führe eine CO2-Bepreisung des Hausmülls ab dem kommenden Jahr zu einer dramatischen Erhöhung der Müllgebühren. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Es sind hierdurch ab dem Jahr 2023 für die Privathaushalte drastische, kaum noch schulterbare Kostensteigerungen zu erwarten. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Folgen solcher politischen Entscheidungen wiederum die Bürgerinnen und Bürger als Letzte in der Kette tragen müssen, ohne an anderer Stelle entlastet zu werden. Und dies in einer Zeit, in der in allen Bereichen steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten zu bewältigen sind.“

Gesetzlicher Auftrag

Der ZAW begründet seine Forderung damit, dass er als öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger den gesetzlichen Auftrag habe, die Entsorgungssicherheit der Siedlungsabfälle zu gewährleisten. Ziel der CO2-Bepreisung sei es, dass Brennstoffe wie Öl und Gas in der Erde blieben. Die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Siedlungsabfälle habe jedoch keinen Klimaschutzeffekt, denn „Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne“.

Wie Geschäftsführer Peter Baj weiter erläuterte, sollte die Einbeziehung der Hausmüllverbrennungsanlagen in den CO2-Emissionshandel ursprünglich erst 2025 erfolgen. So habe das der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Bundesrats empfohlen. Der Bundesrat hat jedoch anders entschieden und nur Sondermüllverbrennungsanlagen aus der CO2-Bepreisung ausgenommen. Nun obliege es dem Bundestag, über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu entscheiden. Am Donnerstag, 29. September, wurde die Gesetzesnovelle in 1. Lesung im Bundestag behandelt.

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