Der Coburger Stadtrat ändert eine Verordnung. Sie verkürzt die Mittagsruhe um eine Stunde.
Bei dieser Gelegenheit erfolgten Aktualisierungen auch unter Würdigung entsprechender Regelungen anderer Städte. Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Verkürzung der Mittagsruhe auf zwei Stunden. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind somit nur noch zwischen 12 und 14 Uhr verboten.
Auch die bisherigen Regelungen bezüglich Ruhestörungen durch Tierhaltung, Musikinstrumente und sonstigen Tonwiedergabegeräten entfallen. Außerdem soll eine Präzisierung der Ausnahmeregelungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten erfolgen.
Damit verbunden ist die Neufassung zur „Untersagung bestimmter Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Coburg“. Was sich dahinter verbirgt, erläuterte Ordnungsamtsleiter Kai Holland; beispielsweise, dass im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden darf und dass Übernachten und Betteln dort verboten sind.