München/Bayreuth (dpa) - Für Unfälle mit derlei Exoten gelten oft andere Regeln als für solche mit Reh oder Wildschwein, teilte der ADAC am Freitag in München mit. Die meisten Unternehmen wickelten Wildschäden über das Bundesjagdgesetz ab. Kängurus kommen darin nicht vor - schließlich gibt es sie in Deutschland nicht in freier Wildbahn. Der Automobilclub empfiehlt, Verträge abzuschließen, die «Kollisionen mit Tieren aller Art» beinhalten. In einem Fall wird der Autofahrer ohnehin nicht haftbar gemacht: Entwischte das Känguru nicht einem Zoo, sondern einem privaten Halter, ist dieser verantwortlich. Anfang Februar war in Sonnefeld ein Känguru vor ein Auto gesprungen, zuvor gab es mehrfach ähnliche Unfälle.