Ohne Erlaubnis hat Beowulf von P., ein in der Reichsbürgerszene bekannter 69-Jähriger, im vergangenen Juli das Grundstück eines Bürgers aus dem Landkreis Coburg betreten. Der mehrfachen Aufforderung, dieses zu verlassen, kam der Mann zunächst nicht nach. Er drohte dem Grundstückseigentümer, mit einem Bagger wiederzukommen, um dessen Haus abzureißen. Der Besitzer erstattete daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Coburg wertete das Verhalten des 69-Jährigen als Bedrohung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und erließ einen mit einer Geldstrafe versehenen Strafbefehl. Gegen diesen legte der Reichsbürger Widerspruch ein. Für Mittwoch war die Verhandlung hierüber angesetzt. Wer nicht erschien, war der 69-Jährige. Nach einer Wartezeit von mehr als zehn Minuten erließ Amtsrichterin Eva Schlembach ihr Urteil: Der Widerspruch wird demnach verworfen, der Strafbefehl bleibt aufrecht erhalten, wie es Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch beantragt hatte. Dem Reichsbürger bleibt als Rechtsmittel nur noch, gegen diese formale Entscheidung des Amtsgerichts in Berufung zu gehen.
Coburg Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht
Marin Rebhan 04.10.2023 - 17:48 Uhr