Coburg - Jetzt liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor: Wie berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am 9. Mai in einer mündlichen Verhandlung den Eilantrag eines Anliegers abgewiesen, den Bebauungsplan "Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker" außer Vollzug zu setzen.