Sonnefeld - Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat dem Eilantrag des Windparkbetreibers "Am Kraiberg" stattgegeben. Danach darf die Windstrom AG vorerst die drei Windräder in gedrosseltem Modus betreiben, deren Stilllegung vom Landratsamt am 3. August verfügt worden war. Seine Behörde habe aus "aus Verantwortung für die Bürger, die dort wohnen und unangenehmen Lärmemissionen ausgesetzt sind" gehandelt, begründete Landrat Busch damals das Vorgehen. Auch seien erforderliche Gutachten nicht eingereicht worden.