Der 26-Jährige entschied sich schließlich, an der Wohnung des Lärmverursachers zu klingeln und ein klärendes Gespräch mit diesem zu führen. Der 21-jährige Ruhestörer empfing den Beschwerdeführer mit einer Schreckschusswaffe in der Hand an der Wohnungstür und bedrohte diesen mit den Worten: „Er könne auch anders“. Der 26-Jährige zog sich daraufhin sinnigerweise zurück und rief die Ordnungshüter, berichtet die Polizei am Montag.
Die Beamten konnten den 21-Jährigen nur kurze Zeit später in seiner Wohnung stellen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens, verbunden mit einer erheblichen Alkoholisierung, musste dieser gefesselt und in Gewahrsam genommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die Wohnung des 21-Jährigen nach der Schusswaffe durchsucht.
Dabei wurden insgesamt vier Schreckschusswaffen aufgefunden. Bei den vier Waffen handelt es sich um sogenannte „PTB-Waffen“, für die ein kleiner Waffenschein von Nöten ist. Diesen konnte der 21-Jährige für keine der vier Schusswaffen vorweisen. Weiterhin fanden die Beamten noch mehrere Messer und Patronen für die Schreckschusswaffen in der Wohnung.
Gegen den 21-Jährigen wird jetzt wegen Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Auf eine Anzeige wegen Ruhestörung verzichtete der 26-Jährige, der ursprünglich in seiner Ruhe gestört war.
Die Beamten konnten den 21-Jährigen nur kurze Zeit später in seiner Wohnung stellen. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens, verbunden mit einer erheblichen Alkoholisierung, musste dieser gefesselt und in Gewahrsam genommen werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die Wohnung des 21-Jährigen nach der Schusswaffe durchsucht.
Dabei wurden insgesamt vier Schreckschusswaffen aufgefunden. Bei den vier Waffen handelt es sich um sogenannte „PTB-Waffen“, für die ein kleiner Waffenschein von Nöten ist. Diesen konnte der 21-Jährige für keine der vier Schusswaffen vorweisen. Weiterhin fanden die Beamten noch mehrere Messer und Patronen für die Schreckschusswaffen in der Wohnung.
Gegen den 21-Jährigen wird jetzt wegen Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Auf eine Anzeige wegen Ruhestörung verzichtete der 26-Jährige, der ursprünglich in seiner Ruhe gestört war.