Coburg - Wer Wurst kauft, darf einwandfreie Ware erwarten: Fleischwaren, die unter hygienisch ordnungsgemäßen Bedingungen hergestellt worden sind. Dass Lebensmittelkontrolleure manchmal allerdings auf Mängel stoßen, bei denen sich den Kunden der Magen umdrehen würde, sofern sie von den Zuständen in der Metzgerei nur ansatzweise wüssten, beweist die Notwendigkeit lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Vor dem Amtsgericht Coburg unter Vorsitz von Richter Wolfram Bauer muss sich seit Donnerstag ein Fleischermeister wegen mehrerer Verstöße gegen das Lebensmittelrecht verantworten.