Coburg - Diese Suppe muss er wohl doch selbst auslöffeln: Der Versuch eines Mannes, die Kosten für einen Ausraster seinerseits auf seine Privathaftpflichtversicherung abzuwälzen, ist vor Gericht im Sande verlaufen. Das Landgericht Coburg lehnte das Ansinnen ab, nachdem noch einmal die Ereignisse des Tattages beleuchtet wurden. Der Kläger hatte während einer Himmelfahrts-Wanderung einem anderen Mann sein Bierglas an den Kopf geworfen. Das Opfer erlitt eine Schnittwunde. Das nachfolgende Strafverfahren gegen den Angreifer wurde gegen Zahlung einer Geldauflage an den Geschädigten eingestellt. In zwei weiteren Zivilverfahren hatte sich der handgreifliche Wanderer außerdem über die Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes und über Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz mit dem zuständigen Landesverwaltungsamt geeinigt.