Coburg - Bei der Untersuchung des Raumes hätten sich weder Bleieintragungen in Boden, Decken und Wänden, noch Schmauchspuren finden lassen. Solche Spuren müssten aber in nicht geringer Menge nachzuweisen sein, betonte Manthei, wenn die Angaben von Ulrich S. stimmen sollten.

Er hatte angegeben, er habe am 6. Oktober 2012, wie schon mehrmals vorher, mit der von seinem Patensohn geliehenen Doppelbockflinte Ratten in der Gaststätte jagen wollen. Dazu habe er das Gewehr in seiner Wohnung geladen. Als er in den Keller gehen wollte, sei er über seinen Hund gestolpert. Dabei habe sich der Schuss aus Versehen gelöst und seine Frau Marie tödlich getroffen.

Bereits am Donnerstag hatte der Patensohn von Ulrich S. angegeben, dass er seinem Onkel entgegen dessen Angaben die Flinte nicht mehrfach, sondern nur ein einziges Mal ausgehändigt habe: am 5. Oktober 2012, einen Tag vor dem tödlichen Schuss auf Marie S.