Sie zählt als klassisches Arbeitsmodell, das in Deutschland das Wirtschaftswunder überhaupt erst ermöglicht hat. Doch die altbewährte Fünf-Tage-Woche steht aktuell auf dem Prüfstand. Gleiche Arbeitszeit und gleicher Lohn – aber nur noch vier Arbeitstage in der Woche? Die Diskussion um die verkürzte Arbeitswoche beschäftigt Betriebe und Arbeitnehmer. Das Geschäftsmodell sieht vor, im Vergleich zur Fünf-Tage-Woche je nach Variante entweder tatsächlich die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder bei einer regulären 40-Stunden-Woche lediglich dieselbe Arbeitszeit auf vier Tage zu verteilen. Dadurch soll ein zusätzlicher freier Tag entstehen. 81 Prozent der Vollerwerbstätigen haben sich laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung dafür ausgesprochen (siehe unten). „Der Wunsch nach Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch solche Modelle ist mit Blick auf den Fachkräftemarkt durchaus nachvollziehbar, kann aber nicht nur aus Zugeständnissen bestehen, sondern es muss um einen ganzen Mix aus Maßnahmen gehen, wozu auch Arbeitszeitflexibilisierung gehören kann“, erklärt Björn Cukrowski von der Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) auf Anfrage unserer Zeitung. „Die Einführung einer Vier-Tage-Woche muss in alleiniger Verantwortung der Unternehmen liegen – je nachdem, ob die innerbetrieblichen Abläufe das zulassen oder nicht. Zu berücksichtigen ist, dass die Vier-Tage-Woche mit hohem Organisationsaufwand verbunden und nicht für alle Branchen gleichermaßen umsetzbar ist“, so Cukrowski.

Vorstellbar sind dabei verschiedene Varianten: „Von Teilzeitregelung bei vollem Lohnausgleich bis hin zu Umverteilung der Stundenzahl auf andere Wochentage. Es sollte aber ein Gewinn für alle Beteiligten sein, wobei wirtschaftliche Belange angemessene Berücksichtigung finden müssen.“ So wie der Arbeitnehmer nicht pauschal auf Lohn verzichten wolle, könne auch der Unternehmer nicht per se auf Arbeitskraft verzichten, wenn eine Arbeitszeitreduzierung bei vollem Lohnausgleich im Raum stehe. „Zudem fällt es durch den Arbeitskräftemangel bereits heute vielen Unternehmen schwer, Aufträge abzuarbeiten oder Dienstleistungen und Servicezeiten kundenfreundlich anzubieten. Deshalb ist die einseitige Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für unsere Unternehmen keine Option.“